Unterhaltsvorschuss - Leistungen Beantragen / Anpassen

Unterhaltsvorschuss-Gesetz (UVG)

Unterhaltsvorschuss - Leistungen Beantragen / Anpassen

Unterhaltsvorschuss - Leistungen Beantragen / Anpassen

Ansprech-Partner

Die Zuordnung erfolgt nach dem 1.Buchstaben des Familiennamens des Kindes:


  • C, D, F, G, H, I, J (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.010 34 64 - 535 34 53

  • K, L, M, N (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.060 34 64 - 535 34 52

  • S, T, U, V, W, X, Y, Z (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.060 34 64 - 535 34 72

  • A, B, E, O, P, Q, R (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.030 34 64 - 535 35 22

Die Zuordnung erfolgt nach dem 1.Buchstaben des Familiennamens des Kindes:


  • A, B, C, G, T (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Eisleben / Haus 1Raum 2.020 34 64 - 535 35 18

  • D, E, L, R (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Eisleben / Haus 1Raum 2.27a0 34 64 - 535 34 47

  • F, H, I, J, O (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Eisleben / Haus 1.1Raum 40 34 64 - 535 34 44

  • K, M (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Eisleben / Haus 1.1Raum 20 34 64 - 535 34 51

  • P, Q, U, V, W, X, Y, Z (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin Unterhalt-Zahlläufe-Haushalt-Abrechnung, Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Eisleben / Haus 1.1Raum 30 34 64 - 535 34 79

  • N, S (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin UnterhaltsvorschussStandort Eisleben / Haus 1.1Raum 10 34 64 - 535 34 48

Aufgaben / Funktionen

Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elterteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.

Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Höhe der Leistungen regelt das Unterhaltsvorschussgesetz.

Die durch das Jugendamt geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen werden durch das Jugendamt vom Unterhaltsverpflichteten zurückgefordert, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.


Auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils können für Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt werden, wenn das Kind

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält,
  • keine oder geringere Waisenbezüge als in der unten genannten Leistungshöhe erhält,
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahren müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Sie können nur Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten, wenn

  • das Kind nicht auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II / "HARTZ IV") angewiesen ist
    oder
    der alleinerziehende Elternteil im SGB II - Bezug (Arbeitslosengeld II / "HARTZ IV") ein eigenes Brutto-Einkommen von mindestens 600,- EURO monatlich erzielt
  • Ab dem 15. Lebenjahr erfolgt die Anrechnung des eigenen Einkommens des Kindes in Form von Ausbildungsvergütung, Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Kapitalvermögen, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden

Seit 01.01.2023 gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge

  • für Kinder bis unter 6 Jahren 187,00 € monatlich
  • für Kinder bis unter 12 Jahren 252,00 € monatlich
  • für Kinder bis unter 18 Jahren 338,00 € monatlich

Die Unterhaltsvorschussleistung kann rückwirkend auch für den Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren und sich der alleinerziehende Elternteil um den Unterhalt bemüht hat.

vorzulegen sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Kindergeldnachweis
  • Meldebescheinigung
  • Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
  • Nachweis über Getrenntleben vom Rechtsanwalt
  • Lohnsteuerkarte bei Getrenntlebenden
  • Schulbescheinigung ab dem 15. Lebenjahr


falls vorhanden, sind ebenfalls vorzulegen

  • Unterhaltstitel, d.h. Urteil, Beschluss oder Vergleich des Amtsgerichts; Jugendamtsurkunde oder notarielle Urkunde
  • Scheidungsurteil
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern
  • SGB II - Bescheid (Arbeitslosengeld II / "HART IV") vom Jobcenter falls Leistungsbezug
  • Einkommensnachweise des Kindes ab dem 15. Lebenjahr (z.B. ausbildungsvergütung)